Corona-Arbeitsschutzverordnung: Homeoffice & kein Ende – eine sichere Lösung mit Sophos

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat laut § 18 Abs. 3 ArbSchG spezielle Rechtsverordnungen zum Arbeitsschutz für einen befristeten Zeitraum erlassen. Damit wird mit der ab dem 27.01.2021 geltenden Corona-Arbeitsschutzverordnung auch erstmals eine Pflicht zum Angebot eines Homeoffice-Arbeitsplatz festgelegt. Ziel der Corona-Arbeitsschutzverordnung ist Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Eindämmung der Covid-19 Pandemie. Auch wenn es juristisch nicht leicht zu beurteilen ist, weil die Ausnahme „zwingende betriebsbedingte Gründe“ nicht einfach zu fassen ist. Will man als Arbeitgeber – im doppelten Sinn – sicher gehen, bietet man, wo immer möglich, seinen Mitarbeitern die Möglichkeit an im Homeoffice zu arbeiten. Dass das mit Technologien von Sophos technisch sicher, einfach und robust umzusetzen geht, haben die letzten 10 Monate schon bewiesen. Da es mit der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung sicherlich nochmal erhöhten Bedarf gibt, möchten wir die im Frühjahr publizierten Möglichkeiten (Sophos XG-Firewall, SD-RED/ SSL-Client oder IPSec-Client oder Sophos SG-Firewall & SD-RED/ SSL-Client oder IPSec-Client, NCP-Client etc. pp. für sicheres Homeoffice mit Sophos hier nochmal als Referenz verlinken und stehen gerne für Rückfragen zur Verfügung. 

Sicheres Homeoffice mit Sophos XG und Sophos SG Firewall betreiben

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, können Sie sich selbstverständlich jederzeit telefonisch Tel. +49 351 810 77 - 50 oder per E-Mail service@utm-shop.de an uns wenden. Wir haben in der UTMshop Technik zertifizierte und erfahrene Techniker, die ausschließlich Sophos Projekte durchführen und die Sie bei der Umsetzung der Homeoffice-Anbindung unterstützen können. Sollten Sie Hilfe benötigen, können Sie gern ein Ticket in unserem Support Portal erstellen.